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Entsorgung HBCD-haltiger Polystyroldämmstoffe

06. Okt. 2016

Neue Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien in Kraft.

Entsorgung HBCD-haltiger Polystyroldämmstoffe


Zum 5. März 2016 ist die Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien in Kraft getreten. Dieses betrifft vor allem Dämmstoffe auf Basis von Polystyrol im Bestand, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Diese sind nun als gefährliche Abfälle thermisch zu verwerten. Die Entsorgungssituation ist derzeit kritisch.

Abfalleinstufung

Es bleibt dabei, dass nach der Änderung der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und der POP-Verordnung ab dem 30. September 2016 Kunststoffe, deren HBCD-Gehalt größer oder gleich dem HBCD-Grenzwert (1.000 mg/kg) ist, als gefährlicher Abfall einzustufen sind.

Abfallentsorgung

Die Bundesländer gehen aktuell davon aus, dass ausreichende Kapazitäten für die Entsorgung von HBCD-haltigen polystyrolbasierten Abfällen vorhanden bzw. genehmigt sind. Der ZVDH hat alle Umwelt- und Wirtschaftsministerien der Länder darauf hingewiesen, dass der Markt anderes meldet. Eine erste Antwort kam dazu aus Berlin: Für Materialien mit FCKW besteht eine Entsorgungsmöglichkeit bei einer Verbrennungsanlage in Schwedt; weitere Entsorgungsinfos gibt es hier: www.sbb-mbh.de. Der ZVDH informiert zeitnah über weitere Rückmeldungen.

Genehmigungssituation

Am 14. September 2016 hat die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) getagt und sich nochmals mit der Thematik befasst. Die Vertreter der Länder sehen keine Gefahr eines Entsorgungsengpasses. Hinsichtlich der Aktualisierung bestehender Genehmigungen von Abfallverbrennungsanlagen wird eine Anzeige nach § 15 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) als das geeignete Vorgehen benannt.

Marktsituation

Täglich berichtet eine Vielzahl der Mitgliedsbetriebe von Schwierigkeiten bei der Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen aus dem Rückbau. Größtenteils werden die Abfälle von den Entsorgern gar nicht mehr angenommen, weil die Entsorger ihrerseits die Abfälle nicht den Müllverbrennungsanlagen zuführen können. Von Verwaltungsseite wird darauf verwiesen, dass genügend Kapazitäten bei Verbrennungsanlagen vorhanden seien. Etwaige Schwierigkeiten seien, wenn überhaupt, der guten Auslastung der Müllverbrennungsanlagen geschuldet. Die Vertreter der Betreiber von Verbrennungsanlagen verweisen auf den hohen Heizwert von Polystyrol, der dazu führe, dass pro Tag nur eine sehr begrenzte Menge der Abfälle mit verbrannt werden könne. Da eine Vielzahl von Müllverbrennungsanlagen einen hohen Auslastungsgrad hat, besteht nur geringe Motivation, sich um die notwendige Aktualisierung von Genehmigungen für die Verbrennung von HBCD-belasteten Polystyrolen als gefährliche Abfälle zu bemühen.

via zvdh

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